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Unfälle kann man oft nicht umgehen.
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Bagatelle oder Totalschaden? Was tun mit einem Unfallwagen?
Ein Unfall kann unterschiedlich schwer ausfallen. Bei einem Auffahrunfall wurde vielleicht nur die Stoßstange ein wenig zerkratzt, es handelt sich allein um einen Blechschaden, der sich leicht reparieren lässt. Aber ein Auffahrunfall kann auch anders ausgehen: MIt hohem Tempo können so Fahrzeuge ineinander geraten und der Schaden immens sein. Doch kann man in beiden Fällen die Fahrzeuge als Unfallwagen bezeichnen?
Rein rechtlich ist ein Unfallwagen ein Fahrzeug, das einen sichtbaren Schaden bei einem Unfall genommen hat. Kleine Blechschäden können also bereits einen Unfallwagen anzeigen. Und die Kennzeichnung „Unfallwagen“ ist damit auch im Kaufvertrag des Fahrzeugs kenntlich zu machen.
Dennoch muss nicht jeder Unfall einen Unfallwagen ausmachen. Wer mit seinem Rückspiegel eine Säule streift und den Spiegel dabei beschädigt, muss seinen Wagen nicht gleich zu einem Unfallwagen deklarieren. Vor allem wenn sich der Schaden schnell beheben lässt, ist die Kennzeichnung als Unfallwagen hierbei nicht notwendig. Sollten jedoch Schäden auftreten, die eventuell regelmäßig für Probleme und Untersuchungen sorgen können, so muss dieses auch in einem Kaufvertrag angesprochen werden.
Bei schweren Unfällen jedoch ist der Besitzer des betroffenen Kfz meistens froh, wenn er den Unfallwagen abstoßen kann. Verkaufen ist dann die meistgewählte Lösung, da nur in den seltensten Fällen nach einem Unfall der Totalschaden dermaßen immens ist, dass sich das Fahrzeug nicht reparieren ließe. Allerdings ist der Verkauf eines Unfallwagens, egal wie graoß der eigentliche Schaden war, oft nicht einfach. Schnell trifft man hier auf geizige Käufer, die feilschen und dabei auch viel Stress und Ärger bereiten können. Daher macht es gerade bei einem Unfallwagen Sinn, diesen über Autoankauf Sam zu entsorgen. Denn hier wird ein Unfallwagen zu einem fairen Preis abgenommen, ohne dass Stress und Ärger ins Haus stehen.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]